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Unsere Gebühren

Wie alle anderen Anwälte arbeiten auch wir nicht kostenlos. Grundsätzlich regeln sich unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Pauschalen

Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden wir aber mit ihnen eine Regelung finden, die Ihrer persönlichen Situation gerecht wird. Gerade in Fällen, in denen die Vollstreckung von Ansprüchen wage ist, kommen wir Ihnen entgegen. Sprechen Sie uns auf unsere Inkassopauschalen oder Räumungspauschalen an.

Beratungsbeihilfe :

Niemand muss auf eine ordentliche anwaltliche Beratung und Vertretung verzichten.
Hilfsbedürftige Personen können für die außergerichtliche Tätigkeit Beratungsbeihilfe beantragen. Die Antragstellung erfolgt bei dem zuständigen Amtsgericht. Beachten Sie aber, dass die Antragstellung und Bewilligung erfolgen mus, bevor Sie uns aufsuchen.

Prozesskostenhilfe

Für die gerichtliche Tätigkeit kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Das Formular mit allen Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

Prozessfinanzierung:

In besonderen Fällen kann darüber hinaus die Einschaltung eines Prozessfinanzierers in Erwägung gezogen werden.

Scheuen Sie sich nicht, uns direkt auf die Kostenproblematiken anzusprechen, damit wir von vornherein eine für sie angemessene Lösung finden.