Ist Schriftform immer gleich Schriftform?

Das Gesetz definiert in den §§ 126 ff. BGB verschiedene Formen der Kommunikation. Die bekannteste ist aber wohl die Schriftform (§ 126 BGB). Alternativ dazu gibt es u.a. die Textform (§ 126 b BGB). Der Unterschied besteht in der eigenhändigen Unterschrift, die bei der Textform nicht erforderlich ist. Einfach gesagt: Schriftform = unterschriebener Brief Textform = Telefax (u.a.) Im täglichen Leben und vor allen Dingen im wirtschaftlichen Schriftverkehr haben sich inzwischen die E-Mail und das Telefax massiv durchgesetzt. Insofern verwundert es nicht, dass regelmäßig in Verträgen für bestimmte Erklärungen die Schriftform gefordert wird, die Erklärung allerdings dann per Telefax erfolgt. In diesen Fällen stellt sich dem Jurist immer die Frage: Bedeutet die im Vertrag geforderte Schriftform tatsächlich die Schriftform im Sinne des § 126 BGB? […]