In letzter Zeit erreichen mich Fälle, in denen der Bauunternehmer ein DEKRA Zertifikat für das von ihm zu errichtende Bauwerk verspricht. Damit suggeriert er eine besonders hohe Qualität seiner Werkleistung.
Theoretisch ist dies richtig. In der Praxis muss das nicht so sein.
Während der Bauphase wird durch die Dekra regelmäßig die Qualität der Baufortschritte überprüft und protokolliert. Die Protokolle enthalten Hinweise auf fehlerhafte Ausführungen oder noch nicht fertig gestellte Arbeiten. Diese werden aber zunächst nur dem Werkunternehmer ausgehändigt.
Nun möchte man meinen, dass vor Erteilung des Dekra-Zertifikates geprüft wird, ob die in den vorangegangenen Kontrollen festgestellten Unzulänglichkeiten beseitigt wurden. Dem ist aber nicht so!
Tatsächlich gibt sich die Dekra mit einer einfachen Bauleitererklärung zufrieden in denen der Bauleiter mitteilt, dass die von der Dekra zuvor festgestellten Mängel beseitigt wurden. Es wird nicht geprüft (jedenfalls in den mir bekannten Fällen) ob diese Bauleitererklärung richtig ist. In den mir bekannten Fällen war sie das nicht. Aus diesem Grunde haben wir gegen das Bauunternehmen und die Dekra Strafanzeige gestellt.
Mein Tipp: Sollten auch Sie einen solchen Vertrag geschlossen haben, fordern sie vor der Abnahme, spätestens jedoch vor dem vollständigen Ausgleich der Werklohnforderung nicht nur das Dekra Zertifikat sondern auch die von der Dekra gefertigten Protokolle um feststellen zu können, welche Mängel während der Bauphase durch die Dekra festgestellt wurden. Verlangen sie sodann von dem Werkunternehmen eine schriftliche Erklärung darüber, ob die dargestellten Mängel beseitigt wurden. Weigert sich das Bauunternehmen diese Auskunft zu erteilen, könnte über die Erhebung einer Auskunftsklage nachgedacht werden. In jedem Falle sollten Sie dann skeptisch sein, ob ihr Haus tatsächlich so mangelfrei ist, wie es das Dekra-Zertifikat vermuten lässt.
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